Der Arbeitsvertrag
Sie haben es geschafft. "Gratulation" nun gilt es die zukünftigen Arbeitsbedingungen in einen entsprechenden Rahmen zu fassen. Dies geschieht mit Ihrem Arbeitsvertrag!
Vielleicht haben Sie es alleine oder dank unserer Hilfe geschafft, nach einem längeren oder weniger langen Weg, den Arbeitsvertrag in den Händen zu halten. Doch auch jetzt noch ist Sorgfalt geboten. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie ihn unterzeichnen. Der Arbeitsvertrag bildet die Basis für eine meist langfristige Zusammenarbeit.
Außerdem gewährt der Arbeitsvertrag einen Einblick in das Verhältnis des zukünftigen Arbeitgebers zu seinen Mitarbeitern. Ein Arbeitsvertrag sollte von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und nicht jede Klausel zu Ihren Lasten ausgelegt sein.
Die Vertragsgestaltung
Abgesehen von Tarifverträgen gelten bei Einzelverträgen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, hier gibt der Gesetzgeber die Mindeststandards vor.
Der Arbeitsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Regelungen, die gesetzliche Mindeststandards unterschreiten, können angefochten werden. Die Tarifverbindlichkeit für Firmen, die nicht Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Die tariflichen Vereinbarungen sind in aller Regel deutlich günstiger für die Beschäftigten als die Bestimmungen im BGB oder im Sozialgesetzbuch. Bei Bedarf kann die Geltung von Tarifrecht im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Das kann für einzelne Paragraphen geschehen oder generell mit Bezug auf Mantel- und Gehaltstarifverträge. Ihr Arbeitgeber ist jederzeit frei, Ihnen darüber hinausgehende Leistungen zu bewilligen. Wenn einzelne Bestimmungen weder im Arbeitsvertrag noch tariflich festgelegt wurden, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen.
Die folgende Checkliste zeigt Ihnen auf, was ihr Vertrag enthalten sollte:
- Name und Anschriften der Vertragspartner
- Vertragsbeginn
- Bei Befristung, das Vertragsende
- Arbeitsort
- Berufsbezeichung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Die zu leistende Arbeitszeit
- Gehalt/Lohn, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt
- Urlaubsanspruch
- Gewährte Sonderleistungen
- Hinweis auf evtl. Zusatzvereinbarungen
- Unterschriften der Vertragsparteien
Aufgaben präzise formulieren
Um Probleme zu vermeinden, sollten die Tätigkeiten so präzise wie möglich festgehalten werden. Denn je verschwommener das Aufgabengebiet festgehalten ist, umso vielfältiger sind die Aufgaben, die Ihnen übertragen werden können. Je genauer Berufsbezeichnung und Tätigkeit dagegen beschrieben sind, desto eher können Sie Tätigkeiten ablehnen, die Ihrer Qualifikation nicht entsprechen oder gar geringer bezahlt sind. Dies sollte aber nicht Ihre Einstellung fördern, nur innerhalb dieses Profils zu arbeiten, denn es geht hier nicht nur um das Engagement des Arbeitgebers!
Probezeit und Kündigungsfristen
Zumeist gelten die ersten 6 Monate eines Beschäftigungsverhältnisses als Probezeit mit verkürzten Kündigungsfristen (von wenigen Tagen bis mehreren Wochen). Diese Probezeit soll beiden Parteien die Möglichkeit geben, sich gegenseitig kennen zu lernen und sich im Falle des "nicht zusammenpassen" auch kurzfristig trennen zu können. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit, können sie durchaus versuchen auch längere Kündigungsfristen auszuhandeln. Nach der Probezeit gelten mindestens die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen oder bei vorhandensein eines Tarifvertrages, gelten die Kündigungsfristen, welche die Vertragsparteien ausgehandelt haben und meist über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz, finden Sie unter dem Paragraphen § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter folgenden Links:
→ Kündigungsschutzgesetz
→ Mutterschutzgesetz
→ Bundesurlaubsgesetz
→ Arbeitsplatzschutzgesetz
→ Lohnfortzahlungsgesetz
→ Mitbestimmungsgesetz
Da es bei der Erstellung des Arbeitsvertrages eine weitgehende Gestaltungsfreiheit gibt, möchten wir Ihnen im Folgenden einige Musterverträge zur Verfügung stellen:
→ Einfacher Arbeitsvertrag
→ Arbeitsvertrag für kaufmännische und gewerbliche Fachkräfte
→ Arbeitsvertrag für Führungskräfte
→ Arbeitsvertrag für 400 - Euro-Kräfte (geringfügig Beschäftigte)
...wir recherchieren neu für Sie, hier gehts demnächst weiter!
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